Wichtige Informationen vor Reiseantritt
- Nachname und Vorname
Geburtsname und -name
Geburtsort
Geburtsdatum
Geschlecht des Gastes
Staatsangehörigkeit
Geburtsname und -name der Mutter (falls im Ausweisdokument enthalten)
Identifikationsdaten des Personalausweises oder Reisedokuments
Im Falle eines Drittstaatsangehörigen**: Visum- oder Aufenthaltstitelnummer, Einreisedatum und -ort.
Zur Datenerfassung muss der Gast, der die Unterkunft in Anspruch nimmt, dem Beherbergungsbetrieb seinen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass vorlegen. Wird das Dokument nicht vorgelegt, kann die Unterkunftsleistung verweigert werden. Gemäß gesetzlicher Grundlage ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, das Ausweisdokument des Gastes zu verlangen, und der Gast ist verpflichtet, es vorzulegen.
Bitte prüfen Sie vor Reiseantritt, ob Sie die erforderlichen Lichtbildausweise für die Nutzung unserer Dienstleistungen besitzen!
Für Kinder unter 14 Jahren ist die Vorlage des Ausweises ab dem 1. Juni 2022 verpflichtend. Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation!
*GELTENDE GESETZGEBUNG:
- Gesetz CLVI von 2016 über die staatlichen Aufgaben der Entwicklung von Tourismusgebieten;
Regierungsverordnung 235/2019 (X. 15.) zur Durchführung des Gesetzes über die staatlichen Aufgaben der Entwicklung von Tourismusgebieten;
Regierungsverordnung 414/2015 (XII. 23.) über die Vorschriften für die Ausstellung von Personalausweisen und die einheitliche Erfassung von Gesicht und Unterschrift.
**Drittstaatsangehörige: Personen gemäß Gesetz II von 2007 über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen.